Arbeitsgrundsätze bei der Bearbeitung von Bauschäden
an der Konstruktion historisch wertvoller Bausubstanz

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Vermeidung von Rückführung geschichtlicher Bauphasen als "Rekonstruktion".
Erforderliche neue Bauteile sind vorzugsweise in "zeitgemäßer Architektursprache"
zu erstellen.

Beibehaltung von Verformungen oder Setzungen, soweit diese nicht den Weiterbestand aus statischen, sicherheitstechnischen oder bauphysikalischen Gründen gefährden.

Eine Entscheidung zur Reparatur von Bauteilen und Ergänzung ist immer vor Erneuerung oder Austausch zu treffen, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Das "Original" bleibt vorzugsweise in "Originallage".

Alle notwendigen Eingriffe sind als Reparatur und Ergänzung von Bauteilen
immer ausschließlich nach vorhandenen Befundspuren auszuführen und in handwerksgerechter Ausbildung, z.B. vorzugsweise in Holz, herzustellen.

Die Wahl von Materialen und Bauweisen ist in Bezug auf Lebensdauer und Bauphysik den historisch vorgefundenen anzupassen.

Die Sicherheit und Langlebigkeit der Wahl von Statischen Maßnahmen ist unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der DIN-Vorschriften für den Bestandsschutz
zu gewährleisten.

Eine Anwendung von Sicherheits- und Lastanalysen in den Statischen Nachweisen geschieht zur Erzielung positiver Ergebnisse für den "Erhalt des Bestandes".

Vorbelastungen, vorhandene messbare Materialgüten etc., sind in die Nachweise einzubeziehen, nachgewiesene höhere Nutzlasten sind zu brücksichtigen.
Z.B. ein dynamischer Abbau von Windlasten bei reethgedeckten historischen Hallenhäusern.

Alle zu treffenden Maßnahmen müssen neben der statischen Notwendigkeit auch wirtschaftlich vertretbar sein und zur langfristigen Werterhaltung der historisch wertvollen Bausubstanz beitragen.