Arbeitsgrundsätze bei
der Bearbeitung von Bauschäden
an der Konstruktion historisch wertvoller Bausubstanz
Vermeidung von Rückführung geschichtlicher Bauphasen als
"Rekonstruktion".
Erforderliche neue Bauteile sind vorzugsweise in
"zeitgemäßer Architektursprache"
zu erstellen.
Beibehaltung von Verformungen oder Setzungen, soweit diese
nicht den Weiterbestand aus statischen,
sicherheitstechnischen oder bauphysikalischen Gründen
gefährden.
Eine Entscheidung zur Reparatur von Bauteilen und Ergänzung
ist immer vor Erneuerung oder Austausch zu treffen, sofern
dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Das "Original" bleibt vorzugsweise in "Originallage".
Alle notwendigen Eingriffe sind als Reparatur und Ergänzung
von Bauteilen
immer ausschließlich nach vorhandenen Befundspuren
auszuführen und in handwerksgerechter Ausbildung, z.B.
vorzugsweise in Holz, herzustellen.
Die Wahl von Materialen und Bauweisen
ist in Bezug auf Lebensdauer und Bauphysik den historisch
vorgefundenen anzupassen.
Die Sicherheit und Langlebigkeit der Wahl von Statischen
Maßnahmen ist unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der
DIN-Vorschriften für den Bestandsschutz
zu gewährleisten.
Eine Anwendung von Sicherheits- und Lastanalysen in den
Statischen Nachweisen geschieht zur Erzielung positiver
Ergebnisse für den "Erhalt des Bestandes".
Vorbelastungen, vorhandene messbare Materialgüten etc., sind
in die Nachweise einzubeziehen, nachgewiesene höhere
Nutzlasten sind zu brücksichtigen.
Z.B. ein dynamischer Abbau von Windlasten bei reethgedeckten
historischen Hallenhäusern.
Alle zu treffenden Maßnahmen müssen neben der statischen
Notwendigkeit auch wirtschaftlich vertretbar sein und zur
langfristigen Werterhaltung der historisch wertvollen
Bausubstanz beitragen.